Allgemeine Geschäftsbedingung der Cloudscape GmbH


Cloudscape: Cloudscape GmbH, Badenerstrasse 808, 8048 Zürich, Schweiz. Vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung Daniel Müri. CH-Nummer: CH-020.4.040.492-7.
Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die mit Cloudscape geschäftliche Beziehungen pflegt.
AGB: Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cloudscape.

  1. Geltungsbereich
    Die AGB gelten als Bestandteil aller Verträge zwischen dem Kunden und Cloudscape. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn Cloudscape sie ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkennt. Cloudscape erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Cloudscape behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäfts­bedingungen ohne Vorankündigung abzuändern.
  2. Leistungen
    Cloudscape erbringt ihre Leistungen gemäss den AGB sowie den übrigen Vertrags-bestimmungen, die z. Bsp. in der Offerte definiert werden. Für die Leistungserbringung entscheidet Cloudscape jeweils abhängig von Kapazität und Anforderungen welche Mitarbeiter eingesetzt werden. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Einfluss darauf welcher Mitarbeiter bei Cloudscape die Leistung erbringt. Cloudscape behält sich zudem vor, den Auftrag ganz oder teilweise durch Dritte (Partnerfirmen oder Freelancer) ausführen zu lassen.
  3. Urheber- & Nutzungsrechte
    a) Falls in der Offerte nicht anders geregelt, erhält der Kunde ein gebührenfreies, nicht ausschliessliches, unübertragbares und widerrufliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Gültig einzig in der Schweiz, für ein Jahr nach Ablieferung und für den in der Offerte definierten Zweck. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, das Arbeitsergebnis zu verändern (davon ausgeschlossen sind Farbkorrekturen), zu bearbeiten oder weiter zu vermarkten. Nach erfolgter Abnahme und vollständiger Bezahlung kann der Kunde die gewährten Nutzungsrechte gegen ein in der Preisliste definierten Entgelt verlängern.

    b) Die Parteien können in der Offerte jedoch vereinbaren, dass der Kunde gegen eine zusätzliche Entschädigung ein Full Buyout erwirbt. Durch das Full Buyout erhält der Kunde das Recht die Arbeitsergebnisse – oder Teile davon – für jegliche Zwecke zu gebrauchen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, vorzuführen, zu schützen und weiter zu vermarkten. Die Arbeitsergebnisse dürfen in allen Formen und Medien verwendet werden, auch wenn diese nicht explizit in der Offerte definiert wurden. Bei einem Full Buyout ist hiermit jeweils nur die Übertragung sämtlicher Rechte der Mitarbeiter (d.h . der Arbeitnehmer) von Cloudscape gemeint. Die Rechte von im urheberrechtlichen Sinne zentralen Mitbeteiligten wie Regisseur, Drehbuchautor, Kameramann, Schauspieler etc. sind stets explizit, das heisst unter Nennung von Namen und Funktion sowie Art der Rechteeinräumung (geographische Ausdehnung, Dauer, Nutzungsart etc.), zu regeln. Ansonsten werden von den Vorgenannten nur die für den durch den Kunden im Briefing genannten Zweck notwendigen Rechte übertragen. Wenn nicht anders vereinbart gilt das Full Buyout ausschliesslich für die Schweiz. Länderübergreifende Regelungen sind gesondert zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.

    c) Die Rechte für die Verwendung von Musik, Stockfootage, Archivmaterial und SprecherInnen sind gesondert zu regeln und abzugelten. Die Höhe der Entschädigungen ist abhängig von Einsatzart, Einsatzgebiet und Einsatzdauer. Bei Vorliegen dieser Angaben trifft Cloudscape die entsprechenden Vereinbarungen stellvertretend für den Kunden.

    d) Falls der Kunde Cloudscape Bild- und Tonmaterial zur Weiterverarbeitung zur Verfügung stellt, garantiert dieser Cloudcape, dass das zur Verfügung gestellte Material keine Rechte Dritter verletzt. Cloudscape lehnt ausdrücklich jegliche Haftung aus Ansprüchen Dritter durch Verletzung von Immaterialgüterrechten an dem zur Verfügung gestellten Material ab. Falls Dritte gegenüber Cloudscape Ansprüche aus der Verletzung ihrer Rechte geltend machen, hält der Kunde Cloudscape vollumfänglich schad- und klaglos.

    e) Falls in der Offerte nicht anders definiert, werden keine Produktions- und Szenedaten herausgegeben.

    f) Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Cloudscape weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

    g) Cloudscape wird stets gestattet, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung nutzen. Ferner das Recht, die Produktion anlässlich von Wettbewerben oder Festivals in der Öffentlichkeit vorführen zu lassen.

  4. Preise
    a) In der Offerte wird festgelegt ob die Leistungen von Cloudscape nach Aufwand und/oder als Fixpreis (Pauschale) in Rechnung gestellt und vom Kunden vergütet werden. Fixpreise können von den Parteien für die Gesamtheit oder einzelne Teile der Leistung vereinbart werden.

    b) Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF), wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.

  5. Zahlungskonditionen
    a) Durch Cloudscape gestellte Rechnungen sind – falls nicht anders vereinbart – innert 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Mahnspesen und die Kosten – auch aussergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Kunden.

    b) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle erbrachten Leistungen und Produkte Eigentum von Cloudscape. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

    c) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist Cloudscape zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Verträgen mit diesem Kunden verpflichtet. Vielmehr werden bei allfälligem Zahlungsrückstand des Kunden sämtliche Verbindlichkeiten sofort fällig und Cloudscape kann für noch ausstehende Lieferungen – ungeachtet des vereinbarten Zahlungsziels – Barzahlung vor Ablieferung verlangen.

  6. Produktionsabbruch
    Wird die Umsetzung der Produktion seitens des Kunden nach Auftragserteilung, jedoch vor Beginn der Umsetzung abgesagt, so haftet der Kunde gegenüber Cloudcape wie folgt:

    a) Für sämtliche bis Eingang der schriftlichen Absagemitteilung bei Cloudscape angefallenen Kosten und gegenüber Dritten eingegangenen vertragsrelevanten Verpflichtungen, mindestens aber 50% des Originalbudgets, sowie das volle Mark-up (Handlungsunkosten und Gewinn), berechnet auf der Grundlage des Originalbudgets.

    b) Bereits bestehende Aufnahmen und Captures, sowie sämtliche Ergebnisse der geleisteten Vorarbeiten, bleiben nach Produktionsabbruch im Besitz von Cloudscape. Auftragsspezifische Aufnahmen und Captures dürfen von Cloudscape jedoch ohne Einverständnis des Kunden nicht anderweitig verwendet werden.

  7. Haftungsbeschränkung
    Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Cloudscape als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  8. Termine & Lieferfristen
    a) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

    b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Cloudscape die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn diese die von Cloudscape beauftragte Dienstleister und Subunternehmer betreffen – hat Cloudscape auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

    c) Die zwischen Kunde und Cloudscape vereinbarten Produktions-, Entwicklungs- oder Lieferzeiten verstehen sich als ungefähre Richtwerte. Ein Überschreiten dieser Zeiten rechtfertigt keine Schadenersatzansprüche des Kunden oder ein Zurücktreten vom Vertrag.

    d) Für die Dauer der Prüfung von Konzepten, Entwürfen, Muster, etc. durch den Kunden ist die Lieferfrist unterbrochen vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens bei Cloudscape. Die Lieferfrist ist ebenfalls unterbrochen, solange der Kunde nicht alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Daten, Bilder, Texte etc. an Cloudscape geliefert hat.

    e) Wenn nicht anders vereinbart bedürfen die einzelnen Teilprojektabschnitte der schriftlichen Freigabe durch den Kunden. Änderungen im Nachhinein werden gesondert nach Aufwand mit einem Stundensatz von CHF 180,00 berechnet.

  9. Datenschutz
    a) Alle den Auftrag betreffenden sensiblen Daten und Informationen werden vertraulich behandelt.

    b) Cloudscape weist ausdrücklich darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Dabei ist Cloudscape berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und für eigene Zwecke zu nutzen.

    c) Bei der Vermittlung von Dienstleistungen an Dritte werden die notwendigen Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die beteiligten Dritte übermittelt, sofern dies für die Umsetzung der Produktion notwendig ist.

  10. Unentgeltliche Leistungen
    Sofern Cloudscape Leistungen kostenfrei anbietet, können diese jederzeit ohne Anspruch auf Kostenminderung eingestellt oder gebührenpflichtig angeboten werden.
  11. Gerichtsstand & Anwendbares Recht
    Für alle mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechts, des UN-Kaufrechts und der Haager Kaufrechtsübereinkommen. Der Gerichtsstand ist Zürich. Cloudscape ist zudem berechtigt den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu belangen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz Erfüllungsort.
  12. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der weitergehenden vertraglichen Vereinbarungen der Parteien unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im übrigen unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.


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